„Im übrigen müssen wir es der GESTAPO überlassen...“

Protokoll der staatlich sanktionierten Beraubung und Ermordung der österreichischen Juden am Beispiel der Helene Löhner, Besitzerin der Villa Felicitas („Schratt-Villa“) in Bad Ischl.

Einleitung

„Die wirklichen Überreste des Holocaust bestehen aus Papier“ (Raul Hilberg). Die Täter waren bemüht, die Spuren ihrer Massenverbrechen so weit als möglich zu verwischen. Von Helene Löhner, der Ehegattin des bekannten Schriftstellers und Librettisten Fritz Beda-Löhner, welcher in Auschwitz ermordet wurde, blieb nur ein Bündel Akten. Für die Toten des nationalsozialistischen Massenmordes, „an deren furchtbarem Ende nichts zu ändern und nichts wiedergutzumachen ist, gibt es nur eine Rettung. Vor ihrem Anspruch, von den Überlebenden angehört und nicht vergessen zu werden, hat jeder andere zurückzustehen.“ Die ansatzweise Rekonstruktion des letzten Lebensabschnittes von Helene Löhner zwischen 1933 und 1942 soll die Tatsache unterstreichen, daß „die österreichischen Juden keine anonyme Masse waren, keine rein statistische Zahl von Opfern“, sondern 181.000 Einzelschicksale, Männer, Frauen und Kinder.

Der nationalsozialistische Massenmord an den europäischen Juden war kein Ereignis, das sich ursächlich aus den Kriegshandlungen ergab. Die Shoa war geplant, war organisatorisch bis ins Detail durchstrukturiert und wurde mit bürokratischer Akribie durchgeführt. An deren Ende stand der in der Geschichte einzigartig dastehende industriell betriebene Massenmord. Am Anfang aber ging es dem NS-Staat um die Auschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben und die Enteignung ihres Vermögens und Grundbesitzes. Die erhaltenen „Arisierungsakten“ enthalten den Schriftverkehr des Beauftragten für die „Verwaltung jüdischer Besitze“ mit den jüdischen Eigentümern, Abrechnungen, Schätzgutachten, Inventarlisten, Denunziationen und Beurteilungen der Juden durch „Volksgenossen“, Kaufverträge und andere Schriftstücke. Sie geben die Perfidie wider, mit der sich Parteieinrichtungen, Banken, Landes- und Reichsstellen mit jüdischem Vermögen bereicherten, ehe man die Menschen zur Emigration zwang, zur Ermordung in die Konzentrationslager „weiterreichte“ oder sie durch Polizeibataillone und SS-Einsatzgruppen erschießen ließ.

Die Familie Löhner

Fritz Beda Löhner (Löwy) erwarb die Villa Felicitas für seine Frau Helene, geboren am 21. Juli 1902, im Jahr 1932. Vor allem in den Sommermonaten waren die Löhners mit den beiden Kindern, Lieselotte, geboren am 17. November 1927 und Eva, geboren am 15. Mai 1929, in Bad Ischl. Ihren Hauptwohnsitz hatten sie in der Lange Gasse 46/11 im VIII. Wiener Gemeindebezirk. Fritz Löhner wurde bereits im März 1938 verhaftet und mit dem ersten Transport in das Konzentrationslager Dachau deportiert. Er kam vermutlich am 4. Dezember 1942 im Konzentrationslager Auschwitz-Monowitz ums Leben. Dem Librettisten Franz Lehars, der etwa den Text für das „Land des Lächelns“ verfaßt hatte, wurde eine Hilfestellung seitens des von Hitler geschätzten Operettenkomponisten Lehar nicht oder nur halbherzig zuteil. Die Verfügung über sein Vermögen und das seiner Frau bedurfte ab dem Zeitpunkt seiner Verhaftung der Genehmigung der Geheimen Staatspolizei.

Vorladung zum Ortsgruppenleiter

Erstmals trat am 18. Juli 1938 die Ortsgruppenleitung Bad Ischl mit einer Aufforderung an Frau Löhner heran. „Wollen Sie sich in den nächsten Tagen beim Ortsgruppenleiter einfinden. Dieser ist anzutreffen in der Sparkasse während der Dienststunden.“ Offensichtlich wurde Helene Löhner davon informiert, daß sie ihre Villa unter allen Umständen verkaufen müsse, diese gemäß den Bestimmungen also in arische Hände überzugehen habe. Inwieweit ihr damals bereits die später übliche Praxis eines Verkaufs an das Land Oberdonau nahegelegt wurde, ist nicht bekannt.

Insbesondere in Tourismusorten wie Bad Ischl war das zentrale Argument für die Arisierungen der Fremdenverkehr. Die jüdischen Einwohner sowie die zahlreichen jüdischen Sommergäste betrachtete die örtliche NSDAP als besonderen Makel. Offensichtlich befürchteten die Fremdenverkehrsverantwortlichen, daß die Gäste aus dem „Altreich“ nunmehr ausbleiben würden. Selbst nach nationalsozialistischem Recht war die in der Folge praktizierte eigenmächtige Vorgangsweise von Ing. Willi H. und dem Ischler Rechtsanwalt Dr. Franz K. im Verein bzw. mit Duldung des Landes Oberdonau (Regierungsrat Friedrich Katzwendel) nicht gedeckt. Frau Löhner hätte ihren Besitz unter Genehmigungspflicht durch die NSDAP theoretisch bis Februar 1939 selbst veräußern können, mit der Auflage, nur an „Arier“ zu verkaufen. Der Erlös hätte zudem auf ein Sperrkonto der Sparkasse Bad Ischl überwiesen werden müssen, um daraus vorgeschriebene „Arisierungsabgaben“, etwaige „Reichsfluchtsteuern“ für das Reich zu sichern. Vorerst war in erster Linie die Verpachtung und Vermietung von Liegenschaften durch ihre jüdischen Eigentümer untersagt, um Erträge aus dem Liegenschaftsbesitz zu verhindern, „Verkaufe und Besitzwechsel“ seien hingegen anzustreben. Mit großer Sicherheit ist anzunehmen, daß die Ischler Ortsgruppenleitung und die beiden Beauftragten Ing. H. und Dr. K. freihändige Verkäufe der Liegenschaften durch ihre Eigentümer deswegen verhindern wollten, um für die Ortspartei einen Teil des „Kuchens“ zu sichern.

Die GESTAPO verwaltet Helene Löhners Vermögen

Da Frau Löhner über die Herbst- und Wintermonate ihr Ischler Haus an die Familie R. vermietet hatte, mußte sie sich aufgrund der nunmehr geltenden Verordnung verpflichten, 300 Reichsmark auf das VJB Konto für die anderweitige „Unterbringung der Volksgenossen“, also ihrer Mieter einzuzahlen. Diesen Betrag hatte Ing. Willi H. eigenmächtig festgesetzt. Er stellte für Helene Löhner neben der finanziellen Härte eine weitere Demütigung dar, zumal die Auszahlung dieses Betrages der Genehmigung der Geheimen Staatspolizei bedurfte.

Wien, 21.IX.1938

Herrn Ing. W. Haenel

Ich habe Ihren Brief vom 18. Sept. erhalten und muß Sie leider bitten, mir zu sagen, wie Sie die Miete für 4-8 Wochen mir M 300,— berechnen. Da ich nur das notwendigste Geld von der Geheimen Staatspolizei zum Leben bekomme, mich selbst sehr einschränke, muß ich Sie um dise Aufklärung bitten, da ich die Staatspol. ersuchen muß, mir das Geld freizugeben.

Hochachtungsvoll

Helene Löhner

 

Dem Akt liegen weiters Schreiben bei, die nachweisen, daß der Ortsgruppenleiter Frau Löhner bereits im Juli 1938 unter Druck gesetzt hatte. Ortsgruppenleiter Anton K. legte erste Denunti-ationen von „Volksgenossen“ vor, die Helene Löhner und ihren Mann belasteten: „[...] Der Gatte führt den Künstlernamen Beda und war Führer des jüdischen Selbstschutzes. Er ist Legitimist. Bei der Gestapo in Linz soll ein ihn belastender Akt erliegen. Über sein Verhalten in der illegalen Zeit kann ich nur berichten: Im Jahre 1935 wurde erzählt, daß er am Tage der Abhaltung des Festes des d.v. (deutschvölkischen) Turnvereines sich im Markt gegenüber einem Polizisten oder Gendarmen, der wegen unrichtigen Parkens einschritt, sich äußerte: Man möge nicht solche Kleinigkeiten verfolgen, sondern sich lieber darum kümmern, was sich beim Turnverein tut.“ gez. Robert S. Bad Ischl, 18. Juni 1938

Bad Ischl, am 18.VI.1938

Betrifft: Juden Fritz Beda Löhner

Unterzeichneter, hatte in Sache seiner Anhaltung im Konzentrationslager Wöllersdorf, beim gewesenen Bezirkshauptmann Graf Pachta zu tun, und war genötigt im bekannten Vorraum der Amtsstelle zu warten in welchem auch der obgenannte Jude wartete. Als derselbe vor mir das Amtszimmer betrat und sein Anliegen vorzubringen begann, konnte ich entnehmen, dass es sich um eine Intervention bezüglich der Schadengutmachung wegen eines vor seinem Hause gelegten Pöllers handelte. Als Ihm Bezirkshauptmann widerholt erklärte, dass Ihm hiezu keine Mittel zur Verfügung stehen, und Er den Schaden vergüten wird sobald Er über solche Mittel verfügen wird, nachdem solche bei Nationalsozialisten uneinbringbar sind, erfrechte sich der Jude den Bezirkshauptmann zu drohen das er eine diesbezügliche Anzeige bei einer zuständigen Wiener Behörde machen wird, zumalen Pachta nach seinem Gutachten nicht die entsprechende Schärfe anwendet um zu Geld zu kommen. Der Jude selbst erbat sich Namensnennungen von Nationalsozialisten zu machen, bei welchen die entsprechenden Beträge ohneweiteres einbringbar wären, unter anderen den Namen des Pg. Dr. K.  Obwohl ich von der Amtsstelle des Bezirkshauptmann zu Dr. K. ging und dies zu Protokoll geben ließ und mich auf diesem unterfertigte, finde ich es dennoch am Platze diesen Fall vorzubringen, zumalen es möglich ist, das Pg.K. im Drange seiner Geschäfte die Ihn augenblicklich in Anspruch nehmen, nicht daran denkt.

Mit kameradschaftlichen Gruß...

„Volksgenossen“ denunzieren

Aus dem Schriftverkehr ist abzuleiten, daß Frau Löhner nach dem Gespräch mit Ortsgruppenleiter Anton K. nicht ohne weiteres bereit war, in einen Zwangsverkauf einzuwilligen. Vielmehr meinte Sie, wie im Dezember 1938 eine weitere Denuntiantin aus Wien angab, die Villa behalten zu können und die Zeit der Repressionen auszuhalten und überdauern zu können.

Die Perfide der NS-Behörden wird offensichtlich

Die ganze Perfidie der NS- Behörde im Zuge der Enteignung jüdischen Eigentums wird insoferne offenbar, als den Zwangsverkäufen selbst bei den anfänglich ungedeckten „wilden“ Arisierungen bis ins letzte Detail der Schein der Legalität, Rechtmäßigkeit, ja Notwendigkeit gegeben wurde. In offiziellen Schreiben ist der VJB- Beauftragte Ing. H. gegenüber Helene Löhner bemüht, die Form zu wahren und bedient sich deswegen eines durchaus höflichen Tones, der an die Einsicht der Frau bezüglich ihrer Zwangslage appellieren sollte. Erst als Helene Löhner im März 1939 nach erfolgtem Zwangsverkauf bei Reichskommissar Bürckel gemäß den geltenden Bestimmungen zurecht Beschwerde einlegte, verloren die Herren Ing. H. und Dr. K. in ihrer Rechtfertigung an die vorgesetzte Behörde auch ihre formale Contenance.

Zunächst jedoch nahm der durch übertriebenen Bürokratismus zum Ausdruck gebrachte Anschein auch der moralischen Rechtmäßigkeit der Vorgänge sogar skurrile Formen an. Ing. Willi H. „bittet“ (!) Frau Löhner, sie möge ihm umgehend die Zustimmung zur Freigabe einer im Haus befindlichen Nähmaschine für das gemeinnützige Winterhilfswerk erteilen. Der Nähmaschine werde „bestimmt kein Schaden erwachsen, da geübte Hände und sachverständige Frauen damit umgehen werden“. Damit wurde Helene Löhner, wenn auch nur auf dem Papier, der Eindruck vermittelt, sie könnte über ihr Eigentum noch frei verfügen. Der erzwungene Verkauf der Liegenschaft samt Inventar unter den oben genannten Bedingungen galt jedoch seit der Vorladung bei Ortsgruppenleiter Anton K. im Juli 1938, ohne daß ein Kaufvertrag bestand, jedenfalls für die NSDAP Beauftragten als vollzogen. Von einer freien Handhabe ihres Eigentums seitens Frau Löhner konnte also keine Rede sein. Umsomehr mußte in Wirklichkeit die förmliche Bitte um leihweise Überlassung einer Nähmaschine von Frau Löhner als Schamlosigkeit empfunden worden sein, auch wenn Sie dies im folgenden Brief nicht zum Ausdruck bringt.

Bitte um Nähmaschine

Frau Löhner antwortet umgehend:

20.X.1938

„Sehr geehrter Herr Haenel !

Ich danke Ihnen für Ihren Brief. Bitte mit diesen Zeilen sich meine Nähmaschine aus meinem Hause zu holen; ich stelle sie Ihnen gerne für das große Winterhilfswerk zur Verfügung; nur tut es mir leid, daß ich mit Geld sehr knapp bin und für die gute Sache so wenig tun kann. Aber vielleicht schreiben Sie mir was gebraucht wird. Wenns eine Möglichkeit gibt, möchte ich gerne mein bescheidenes Scherflein beitragen. Die Maschine wird ja wenn sie nicht mehr gebraucht wird, wieder zurückgestellt. Ich danke Ihnen im Voraus und bin mit der größten Hochachtung

Helli Löhner.

Brief des „VJB- Beauftragten“ an Frau Löhner

Frau Löhner scheint im Oktober 1938, obwohl sie zweifellos die Erniedrigung durch die NS- Behörden in mehrfacher Hinsicht erfahren hat, noch an eine gerechte Behandlung zu glau-ben. Vermutlich aber war der im Brief zum Ausdruck gebrachte gute Wille auch nur Überlebensstrategie, in Anbetracht der ihr in diesem Staat noch gebliebenen Handlungsalternativen eine denkbare Interpretation.

Ing. H. und Dr. K. richten ein Büro in Wien ein

Tatsächlich aber war inzwischen die gesamte Realität der Helene Löhner samt Einrichtungsgegenständen (und Vermögen) primär zwecks Berechnung der „Judenvermögensabgabe“ von Sachverständigen in Bad Ischl geschätzt worden. Der Schätzwert in der Höhe von rund 50.000 Reichsmark war Frau Löhner bekannt.

Im November 1938 hielten Ing. H. und Dr. K. unter Deckung durch die Landeshauptmannschaft in Sachen „Arisierung“ in Ischl nunmehr besondere Eile für angebracht. Laut eigenen Angaben bezogen sie im November 1938 vorübergehend ein Büro in Wien, um die „sonst im Sommer in Bad Ischl ansässigen Wiener Juden vorzuladen, um mit Ihnen über ihre Liegenschaften im oberen Salzkammergut zu verhandeln.“

„Die früheren brieflich gepflogenen Verhandlungen haben wegen der Hinterhältigkeiten der Juden nicht zu dem gewünschten Erfolge ge-führt, sodass es im Interesse einer rascheren Arisierung notwendig war, mit den Juden in Wien direkt mündlich zu verhandeln.“  Ing. H. gibt nach seiner Verhaftung am 26. Juli 1945 bezüglich dieses Sachverhaltes gegenüber der politischen Polizei Bad Ischl folgendes zu Protokoll: „Ich muß noch erwähnen, dass Dr. K. und ich im Jahre 1938 im Auftrage der Landesregierung (Landesrat Danzer) nach Wien fuhren und dort sämtliche jüdische Realitätenbesitzer sofern die Besitzungen in unserem hiesigen Wirkungsbereich waren, zum Erscheinen aufforderte und sie mit mehr oder weniger energischer Art aufforderten, Kaufverträge zu unterschreiben. Die meisten taten es auch, da sie durch das Vorgehen der Wiener NSDAP bereits sehr eingeschüchtert waren.“

Helene Löhner schildert ihre Vorladung in Wien, die am 17. November stattfand, folgendermaßen:

Vertragsunterschriften werden durch Drohungen erzwungen

„[...] Am 15. November 1938 wurde ich angerufen, ich solle zur Gauleitung Oberdonau der NSDAP am Schubertring 8 wegen Verkaufes meines Hauses in Bad Ischl, Steinbruch 43, kommen. An einem der nächsten Tage ging ich hin, es waren dort anwesend Dr. Franz K., Rechtsanwalt aus Bad Ischl, sowie der Bevollmächtigte des Gaues Oberdonau, Herr Ingenieur H. Die Herren erklärten mir, ich müsse mein Haus in Bad Ischl verkaufen, und diktierte Herr Rechtsanwalt Dr. K. seiner gleichfalls anwesenden Ehefrau einen Kaufvertrag in die Schreibmaschine. Dr. K. erklärte, die Schätzungssumme sei zu hoch, das Haus sei Rmk. 40 000,- wert, das Land Oberdonau gebe mir Rmk. 8 000,- und ich habe alle Kosten zu tragen. Ich nahm mir den Vertrag mit nach Hause und wollte mir die Sache über-legen. Schon am nächsten Tag rief mich Dr. K an und drohte mir, dass mein in Schutzhaft befindlicher Ehemann überhaupt nicht mehr herauskomme, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe und anderes mehr. Ich konnte mir daher nicht anders helfen, und unterschrieb am 23. November 1938 den Vertrag. Der fungierende Notar Dr. Conrad Krünes, Wien I., Riemergasse, weigerte sich zunächst, meine Unterschrift zu legalisieren, da der Vertragsinhalt meinem wirklichen Willen nicht entspreche, und lediglich unter Zwang handle. Hierauf drohte Dr. K. erneut und zwar damit, dass ich kein Geld mehr von der Bank behe-ben dürfe, sowie damit, dass er Mittel und Wege habe, mich zur Unterschrift zu zwingen, und wenn ich nicht unterschreibe, dass man mir mein Haus dann so wegnehme. Aufgrund dieser Drohungen konnte ich nicht anders handeln, als zu unterschreiben, da ich mit zwei kleinen Kindern allein dastehe.[...]“

Neben dem Kaufvertrag wurde am 17. November auch eine Liste des persönlichen Eigentums erstellt, das vom Kaufvertrag ausgenommen war und Frau Löhner für sich be-halten sollte. Dies waren in erster Linie Kleidungsstücke, Bettwäsche, Besteck, Familien-photographien, Kinderspielzeug und Bücher.

Die Villa geht um etwa 15% des wahren Wertes in den Besitz des Landes über

Der Kaufvertrag über die Villa Felicitas samt Inventar wurde am 23. November 1938 rechtskräftig und die grundbücherliche Übereignung in den Besitz des Landes Oberdonau durch Gerichtsbeschluß des Amtsgerichtes Bad Ischl vom 5. Dezember 1938 vollzogen. Der Kauf-preis betrug RM 8 000,-. Der reale Wert der Liegenschaft samt Inventar, von gerichtlich beeideten Sachverständigen geschätzt, betrug rund RM 53.000,--. Ing. H. verständigte Frau Helene Löhner am 8. Februar 1939, daß vom Kaufbetrag, der nach wie vor auf einem Sperr-konto der Sparkasse Bad Ischl hinterlegt war, weitere Zahlungen geleistet werden mußten, nämlich „rückständige Steuern für das Jahr 1938 in der Höhe von RM 220.50, Kosten für die Errichtung des Vertrages von RM 500, Vertragsumlagekosten von RM 300, Grundbuchkosten von RM 120, rückständige Rauch-fangkehrerrechnungen von RM 11,38 und ein Spesenanteil für das Sperrkonto von RM 48,12. Frau Löhner blieb als Erlös für die Villa Felicitas ein Restbetrag von RM 6.800,--, der sich nach Abzug einer „Immobiliargebühr“ von RM 600,- im Juli 1940 durch das Finanzamt Gmunden auf rund RM 6.200,- verringerte. De facto bekam Helene Löhner, das sei vorweg-genommen, den Verkaufserlös nie ausbezahlt. Aus einem Schreiben des Büros Ing. H. vom 8. Februar 1943 geht hervor, daß am Sperrkonto Helene Löhner noch immer RM 6.330,- hinterlegt seien. Zu diesem Zeitpunkt lebten Helene Löhner und ihre Kinder nicht mehr.

Wie sich Partei-, Landes- und Reichstellen am jüdischen Vermögen berreichern

Das Land Oberdonau unter Federführung von Landrat Danzer trachtete die durch vorher geschilderte Praxis in seinen Besitz gebrachte Ischler und Ausseer Liegenschaften so rasch als möglich weiterzuverkaufen. Daß es sich um verläßliche und verdiente „Volksgenossen“ handeln mußte; war selbstverständlich und wurde von Ing. Willi H. , der im Auftrag des Landes auch die Verkaufsverhandlungen führte, überprüft. Schon im Dezember 1938 meldete sich im Büro von Dr. K. in der Ischler Wiesingerstraße 4 Frau Amalie B. aus Wien. Sie war geschäftlich mit Frau Löhner bekannt und dürfte von den „Arisierungen“ in Ischl gehört haben.

„Ich möchte in Bad Ischl eine Villa kaufen, da ich jetzt zu heiraten gedenke und würde dann im Sommer jeweils längere Zeit hier verweilen. Ich werde mir einige solche Objekte ansehen. Heute besichtigte ich die Villa der Frau Helene Löhner. Ich nehme zur Kenntnis, dass die Villa Halberstamm (ebenfalls ein ehemals jüdischer Besitz, d. Verf.) schöner gelegen ist und daher dem Zwecke eines Sommeraufenthaltes für ein Ehepaar besser entspricht.“

In der Folge fügt Frau Amalie B., die angibt, Mitglied der NSDAP und der Frauenschaft zu sein, eine Reihe von Aussagen über die Familie Löhner an, die diese als parteifeindlich denunzieren. Als deutsche Volksgenossin fühle sie sich verpflichtet, diese Tatsachen zu melden: „Es ist in Wien eine bekannte Tat-sache, daß Fritz Löhner deshalb in Dachau ist, weil er schon vor der Machtergreifung Hitlers in Deutschland eine Spottschrift das heisst richtiger ein Karikaturenbuch gegen den Führer herausgegeben habe.“

Frau Löhner habe ein Verhältnis mit einem Schauspieler, das die Hausmeisterin der Langegasse 46 bestätigen könne. Weiters hätte sie ein Telefongespräch Frau Löhners belauscht, in welchem sie meinte, es werde bald ein Krieg kommen. Diese Äußerung sei so aufzufassen gewesen, daß „die Frau Löhner sich durch den Krieg die Rettung aus ihrer Lage erwartet, wie eben alle Juden darauf warten.“

Ebenfalls vom 11.Dezember 1938 datiert eine Kaufanfrage von Herrn L., der für sich ins Treffen führen kann, illegales Parteimitglied zu sein. Schließlich erhält der Rechtsanwalt Dr. Ludwig P. aus Linz am 8. Mai 1939  den Zu-schlag. Ing. H. preist die Villa Löhner folgendermaßen an: „In bezug auf die Villa „Felizitas“ (ehemals Schratt Villa), teile ich Ihnen mit, dass zu der Villa ein etwa 11 000m² grosser Park gehört, der bis an die Ischl grenzt. Das Haus ist tadellos instand und kostet ohne Möbel RM 45.000,-- Diese beiden Grundstücke (Villa Drimmer , Ahorngasse 4 und Villa Löhner, der Verf.) gehören der Landesregierung und können ohne Genehmigung der Vermögensverkehrsstelle direkt verkauft werden.“

Da Dr. P. auch einen Großteil der Möbel der Villa Felizitas um rund RM 7.600 ankaufte, der Rest versteigert bzw. anderweitig veräußert wurde, blieb dem Land Oberdonau aus der „Arisierung“ in diesem Beispielfall vorläufig ein Reingewinn von etwa RM 48.000,-. Vorläufig deswegen, weil im Juni 1939 der Reingewinn abzüglich Spesen aus den bis 15. Dezember 1938 abgewickelten „Arisierungen“, das waren immerhin 20, vom Land Oberdonau an die Reichsbehörde überwiesen werden mußte.

Allein in Bad Ischl und Bad Aussee standen etwa 120 jüdische Liegenschaften zum Zwangsverkauf. Nimmt man einen durchschnittlichen Reingewinn von rund RM 30.000 pro Kauf- und Wiederverkauf, so betrug die Bereicherung der Partei-, Landes- und Reichs-stellen in diesen beiden Orten alleine 3,6 Millionen Reichsmark.

Helene Löhner reicht bei Gauleiter Bürckel eine Beschwerde ein

Nach dem Novemberpogrom 1938 übernahm das Reichswirtschaftsministerium die Abwicklung der Veräußerung jüdischen Vermögens und entzog somit den Ländern sämtliche Befugnisse. In Österreich war somit der Reichskommissar für die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, Gauleiter Bürckel verantwortlich. Alle diesbezüglichen Geschäfte, die seit dem 1. November 1938 abgeschlossen worden waren, sollten rückgängig gemacht werden.

Ing. Wilhelm H. und Dr. Franz K. kamen somit aufgrund ihres im Herbst 1938 eigenmächtigen Vorgehens, das zwar, wie erwähnt von der Landesregierung gedeckt war, ansonsten aber nicht den Reichsgesetzen entsprach, im Jahr 1939 in die Lage, sich rechtfertigen zu müssen.

Frau Helene Löhner hatte nämlich am 7. März 1939 eine Anfrage an die Vermögensverkehrsstelle, zu Handen des Regierungsrates Wagner als Wirtschaftsbeauftragten des Reichskommissars Bürckel gerichtet, in der sie die Rechtmäßigkeit des Verkaufs anzweifelte. „Hierdurch frage ich, die Ehefrau Helene Löhner, Wien VIII Langegasse 46 ergebenst an, ob der zwischen dem Lande Oberdonau und mir am 23/29. November 1938 abgeschlossene Kaufvertrag, durch welchen ich das Eigentum meines in Bad Ischl, Steinbruch 43 gelegenen Hausanwesens nebst vollständiger Einrichtung zum Preise von Rmk. 8 000,— unter Übernahme sämtlicher Kosten und Gebühren für die grundbücherliche Durchführung auf das Land Oberdonau übertragen musste, von der Abteilung Liegenschaften der Vermögensverkehrsstelle genehmigt worden ist oder ge-nehmigt wird.“

Frau Löhner weist darauf hin, daß ihr Besitz mit Inventar von Baumeister Brandl auf Rmk. 50 082,67 geschätzt worden sei und schildert in der Folge den bereits oben erwähnten Ablauf der „Vertragsverhandlungen“ mit Ing. H und Dr. K. in Wien. Sie beruft sich weiters auf oben erwähntes Reichsgesetz. „Am 27. November 1938 erklärte Reichskommissar, Gauleiter Bürckel in seiner öffentlichen Rede, dass Übertragungen jüdischen Eigentums nicht mehr vollzogen werden dürfen. Dessen ungeachtet ist die grundbücherliche Übertragung meines Anwesens auf das Land Ober-donau am 5. Dezember 1938 von dem Amtsgericht Bad Ischl vollzogen worden, obwohl ich die Herrn des Landes Oberdonau ausdrücklich auf die Ausführungen des Reichskommissars Bürckel aufmerksam gemacht hatte. Ich habe das unbedingte Vertrauen in den Gerechtig-keitssinn des Herrn Reichskommissars, Gauleiter Bürckel, dem ich diese Eingabe vorzulegen bitte, dass er das Vorgehen des Landes Oberdonau gegen mich nicht billigen und dulden wird, sondern vielmehr dass er das Land Oberdonau anweisen wird, mir das Eigentum an meinem Hausanwesen nebst Einrichtung unverzüglich zurückzuübertragen, zumal da der von mir erzwungene Kaufvertrag der Rechtsbeständigkeit entbehrt.“

Frau Löhner engagierte für das Verfahren in der Folge zwei Rechtsanwälte. Am 27. März 1942, wenige Monate vor der Deportation Helene Löhners, erging ein Urteil des Amts-gerichtes Wien. Der Wortlaut des Urteiles ist nicht bekannt, doch dürfte die Rechtskraft des Kaufvertrages bestätigt worden sein, da der „Ariseur“, Rechtsanwalt Dr. Ludwig P. aus Linz, bis zu den Rückstellungsverhandlungen nach 1945 als grundbücherlicher Eigentümer aufscheint.

Die Anfrage Frau Löhners mußte jedoch vom Büro des Reichskommissars Bürckel in Wien behandelt werden, zumal die Geschäfte der beiden Herren in Bad Ischl an sich rechtswidrig waren. Interessant ist die Tatsache, daß sich Landesrat Danzer, der von Bürckel zu einer Stellungnahme aufgefordert wurde, offiziell auf seine Unkenntnis beruft, obwohl sämtliche erzwungenen Kaufverträge über seinen Schreibtisch gegangen waren. Danzer urgiert von Ing. H und Dr. K. eine rasche Erledigung der Angelegenheit. Unter Druck und Rechtfertigungszwang, verfassen beide gemeinsam ein siebenseitiges Papier, dem sie mehrere protokollarisch festgehaltene Denunziationen von Ischlern beilegen, die Fritz und Helene Löhner als ausgesprochene Staatsfeinde darstellen sollen. Ing. H. entschuldigt gegenüber Landesrat Danzer die verspätete Stellung-nahme und führt an:

„Die Stellungnahme an sich ist sehr ausführlich gehalten und im Besonderen das politische Moment dieser Affaire betont. Schließlich ist auch diese ganze Angelegenheit hoch politisch und ich bitte auch bei dieser Gelegenheit die politische Impertinenz dieser Jüdin zu beachten.“  Dr. Franz K. führt vor allem ins Treffen, daß er aufgrund seiner illegalen NSDAP- Betätigung durch die Mitschuld der „prominenten Juden“ in Polizeiarrest und zweimal nach Wöllersdorf kam, überdies hohe Beträge für die von den Nationalsozialisten verursachten Böllerschäden bezahlen mußte. Ing. H. und Dr. K. schließen ihre Stellungnahme wie folgt:

Deportation und Ermodrung

Der Fall der Villa der Löhner in Bad Ischl war vollkommen korrekt, die Löhner hat die Villa im Sinne der Vertragsbestimmungen freiwillig dem Lande Oberdonau überlassen und versucht nun, den Kaufvertrag unter verlogenen Ein-wendungen zur Aufhebung zu bringen. Die Villa hat aber in Wirklichkeit genau so dem Löhner Beda gehört, wie ihr und es wäre zu prüfen, ob das Eigentumsrecht der Frau Löhner an dieser Villa echt war, bezw. woher das Geld zum Kaufe kam. Da die Ehegatten Löhner in gleichverbrecherischer Weise reichsgefährlich waren und sind, beantragen wir, die Beschlagnahme des restlichen Kaufschillings aus diesem Kaufvertrage, sodass die Frau Löhner auch diese S 8.000,-- (richtig Reichs-mark, der Verf.) nicht bekommt, weil sie ihr auch gar nicht gebühren. So würde die Anrufung des Gerechtigkeitssinnes des Gauleiters Bürckels zu einem gerechten Ziele für die Frau Löhner führen. Im übrigen müssen wir es der Gestapo überlassen, sich mit der Frau Beda Löhner aufgrund der Protokolle (Denunziationen, der Verf.) näher zu befassen, damit die Behörden von diesen Angriffen dieser Jüdin für alle Zukunft befreit sind..“

Vor der Abfahrt der einzelnen Deportationstransporte vom Wiener Aspangbahnhof wurde das Gepäck der zu deportierenden Menschen im Lager Sperlgasse unter Aufsicht der SS-Leute Weiszl und Zita von Angestellten der Kultusgemeinde auf Fuhrwerke geladen.

Helene Löhner wurde mit ihren beiden 13- bzw. 15 Jahre alten Töchtern Eva und Lieselotte am 31. August 1942 vom Wiener Aspangbahnhof nach Minsk, Maly Trostinec deportiert. Der Transport umfaßte rund 1.000 Personen. Die Züge nach Minsk waren etwa 4-5 Tage unterwegs. Mangels eines Berichtes über den Transport vom 31.August 1942 sei der eines Überlebenden der Deportation am 6. Mai 1942 von Wien nach Minsk zitiert:

Diffamierung von Helene Löhner durch Ing. H. und Dr. K.

Beim Umladen in der Nacht in Wolkowitz wurde vom Begleitkommando geprügelt, alte und gebrechliche Personen „blieben unter den Knüppelschlägen auf dem Bahnsteig liegen. In dieser Nacht haben viele den Verstand verloren, waren irrsinnig geworden. Die Transportleitung gab den Auftrag, sämtliche irrsinnig gewordene in einen separaten Waggon zu sperren. Was sich in diesem Waggon abspielte, ist nahezu unbeschreiblich.“

Nach der Ankunft in Minsk wurden einige Männer zur Verladung des Gepäcks zurückbehalten, alle anderen Opfer sofort weitergeschickt. „Für den Abtransport der kranken, auf der Fahrt verrückt gewordenen Menschen, der Alten und Gebrechlichen, standen Kastenwagen – graue geschlossene Autos – bereit, in die man die Leute übereinander, durcheinander hineinwarf. Männer, Frauen, alte, kranke, irre und tote Menschen.“ Das weitere Schicksal der Juden aus Wien geht aus einem Tätigkeitsbericht des SS- Unterscharführers eines Bataillons der Waffen-SS z.b.V. hervor. „Am 4.5. gingen wir bereits wieder daran neue Gruben, in der Nähe des Gutes vom Kdr., selbst auszuheben. Auch diese Arbeiten nahmen 4 Tage in Anspruch. Am 11.5. traf ein Transport mit Juden (1 000 Stück) aus Wien in Minsk ein, und wurden gleich vom Bahnhof zur obengenannten Grube geschafft. Dazu war der Zug direkt an der Grube eingesetzt.“ Aus diesem Bericht, der in ähnlicher Weise noch die Ankunft weiterer Transporte in Minsk bzw. Maly Trostinec beschreibt, wird nicht deutlich, ob bei der Ermordung Gaswägen eingesetzt oder ob die Opfer erschossen wurden. Als gesichert gilt, daß die Massenmorde zu einem großen Teil mittels Gaswägen erfolgten, denn aus einem Fernschreiben des Befehlshabers der SIPO und des SD von Mitte Juni 1942 geht der häufige Einsatz der drei in Minsk stationierten Gaswägen zweifelsfrei hervor: „Beim Kommandeur der SIPO u. d. SD Weißruthenien trifft wöchentlich ein Judentransport ein, der einer Sonderbehandlung zu unterziehen ist. Die 3 dort vorgandenen S-Wagen reichen für diesen Zweck nicht aus! Ich bitte um Zuweisung eines weiteren S-Wagens (5-Tonner). Gleichzeitig wird gebeten, für die vorhandenen 3 S-Wägen (2 Diamond, 1 Saurer) noch 20 Abgas-schläuche mitzusenden, da die vorhandenen bereits undicht sind.“ Helene Löhner war im drittletzten Transport, der aus Wien nach Minsk abging. Die SS begann 1943 die Spuren ihrer Massenmorde in Maly Trostinec zu beseitigen. Sowjetische Kriegsgefangene mußten die Massengräber öffnen und die halbverwesten Leichen auf Rosten aus Eisenbahnschienen verbrennen.

Rückstellung der Villa „Felizitas“ an die Schwester Helene Löhners 1948

1948 wurde der in die USA emigrierten Schwester Helene Löhners die Villa Felizitas rückgestellt. Im Entscheid der Rückstellungs-kommission heißt es: „Auf Grund der vorliegenden Unterlagen wie Grundbuchsauszüge, Todeserklärungen und Kaufvertrag in Übereinstimmung mit dem Vorbringen der Antragsteller hat die Rückstellungskommission angenommen, dass die Eigentümerin der in Anspruch genommenen Liegenschaft als Jüdin der Nürnberger Gesetze politischer Verfolgung im Sinne des §2, A. III RG. unterworfen war. Bereits im Kaufvertrag mußte Helene Löhner die Erklärung abgeben, Jüdin zu sein. Aus dem Todeserklärungserkenntnis des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen vom 17. September 1948 (...) geht hervor, dass die Eigentümerin Helene Löhner (...) am 31.8.1942 von Wien nach Minsk verschleppt wurde und seither von ihr jede Nachricht fehlt.“

Quellen und Literatur:

Aktenbestand „Arisierungen“ im Gerichtsbezirk Bad Ischl, Archiv des Stadtamtes Bad Ischl

Wolfgang Pohrt, Ausverkauf. Von der Endlösung zu ihrer Alternative. Pamphlete und Essays, Berlin 1980

Florian Freund, Hans Safrian, Vertreibung und Ermordung. Zum Schicksal der österreichischen Juden 1938-1945. Das Projekt „Namentliche Erfassung der österreichischen Holocaustopfer“, Hg. DÖW Wien 1993

Jutta Hangler, „Die Arisierung Bad Ischls macht Fortschritte...“. Die „Entjudung“ von Liegenschaften am Beispiel eines oberösterreichischen Tourismusortes. Diplomarbeit, Salzburg 1997 (Typoskript)

Reichsgesetzblatt, Teil I, Jg. 1938


Redaktion: Dr. Wolfgang Quatember